Ingenieurvermessung

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Ingenieurvermessung

Unter Ingenieurvermessung werden technische Leistungen, die im Zusammenhang mit Projektierung, Ausführung, Abnahme und Überwachung von Bauwerken erforderlich sind, verstanden. Hierzu zählen:

Präzise und vollständige Informationen über den von Ihnen gewünschten Ausschnitt der Geländeoberfläche sind die beste Grundlage für Ihre Planungen. Wir führen für Sie die komplette Entwurfsvermessung aus, erarbeiten Grundlagenpläne für die Planung von Gebäuden, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit beliebigen Karteninhalten, in beliebigen Maßstäben und für verschiedene CAD-Systeme. Neben der Aufnahme der Topographie bieten wir ebenso die Bestimmung von Höhen, Flächen und Volumina zur genauen Abwicklung Ihres Vorhabens an.

Durch die sogenannte digitale Geländemodellierung eines CAD-Bestandsplans können daraus digitale Geländemodelle (DGM) generiert werden. Unter Geländemodellierung versteht man eine computergestützte Berechnungsmethode. Für die Berechnung des DGM wird meistens die Dreiecksvermaschung (Triangulation) angewandt. Die gemessenen Geländepunkte verbinden sich zu einem Netz von Dreieckskanten. Die Geländeoberfläche wird somit in einer Vielzahl einzelnen Dreiecken abgebildet.

Der Geländeschnitt erzeugt einen Profilschnitt (Längs-, oder Querschnitt) durch eine oder mehrere Oberflächen (Triangulationen, Gitternetze und Differenzkörper). Sie dienen als Grundlage zum Erstellen von perspektivischen Ansichten und somit zur Veranschaulichung der Geländesituation.

In der Praxis wird häufig nach Ausführung von Bautätigkeiten ein Nachweis der bauausführenden Firma gegenüber dem Bauherrn für erbrachte Leistungen benötigt. Dieser Nachweis über Veränderungen gegenüber einem früheren Zustand kann in verschiedenen Detailstufen dargestellt werden. Dabei werden gemessene Digitale Geländemodelle unterschiedlichen Datums gegeneinander verschnitten. Somit kann man Mengendifferenzen (Auf- bzw. Abtrag) exakt dokumentieren.

Die Objekterfassung hat das Ziel alle Objekte in einen Bereich in ihrer Lage sowie ihren geometrischen Eigenschaften (Ausdehnung im Raum) und ihrer Oberflächenbeschaffenheit zu dokumentieren. Nach der Objekterfassung erfolgt eine kundengerechte Aufbereitung und Darstellung.

Bei der Neuerrichtung von Gebäuden wird oftmals eine Baugrube ausgehoben. Um den Aushub auf einen minimal notwendigen Bereich zu reduzieren, ist eine Absteckung der Baugrube unumgänglich. Als Abmarkung dienen Holzpflöcke, Eisenstäbe oder Markierungsrohre, die den Baufirmen das Ausmaß des Neubaus anzeigen. Die gesetzten Markierungen können während des Ausbaggerns entfernt werden, da eine noch folgende Feinabsteckung die Grundlage für das zu errichtende Gebäude ist.

Bei der Feinabsteckung markieren wir die Lage Ihres zukünftigen Gebäudes auf dem Grundstück. Die Festlegungsmaße zu den Grundstücksgrenzen werden von uns entsprechend der Baugenehmigung in die Örtlichkeit übertragen. Zur Einhaltung der genehmigten Höhe des Gebäudes übertragen wir einen Punkt mit definierter Höhe (Höhenpunkt).

Grundsätzlich sind bei der Feinabsteckung zwei Vorgehensweisen möglich:

Absteckung der Gebäudeecken
Hierbei werden die Außenecken des Gebäudes mit Eisenrohren exakt angezeigt. Weiterhin wird noch ein Höhenpunkt in die Örtlichkeit übertragen.

Absteckung auf Schnurgerüst
In diesem Fall wird ein Schnurgerüst errichtet, auf dem wir mit Nägeln indirekt den Baukörper abstecken. Die Bretter des Schnurgerüstes können dabei auf einer vorher festgelegten Höhe befestigt werden.
Die Feinabsteckung wird mit hoher Präzision ausgeführt (im Millimeterbereich).

Anstelle der Schnurgerüste können auch Pflöcke verwendet werden, in die die Nägel eingeschlagen werden.

Nach Beendigung der Feinabsteckung werden die abgesteckten Maße häuslich überprüft. Dabei wird dann eine Absteckungsbescheinigung samt Absteckungsskizze erstellt. Die Absteckungsbescheinigung dient zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde. Die Hessische Bauordnung erfordert dies nach § 65 Abs. 2 Satz 2. In der Absteckungsskizze werden alle in die Örtlichkeit übertragenen Punkte dargestellt.

Das Baustellenvermessungssystem kann nicht nur auf die Bodenplatte (KG), sondern auch in jedes weitere Geschoss des Bauwerkes übertagen werden. Somit ist es möglich Absteckungsarbeiten in jedem einzelnen Geschoss durchzuführen.

Dieses Segment umfasst die vermessungstechnische Höhenübertragung von einem oder mehreren Höhenbezugspunkten zu einer bestimmten Höhenlage des Objekts. Dies kann satellitengestützt, trigonometrisch oder per Nivellement erfolgen.
Selbstverständlich können die Höhen auch in Bauwerken übertragen werden. Dies erfolgt durch Markierung von Meterrissen in den jeweiligen Etagen.

Unter dem Begriff Bauwerksüberwachung, versteht man die messtechnische Überwachung von Bauwerken.
Die Bauwerksüberwachung wird dort durchgeführt, wo zu befürchten ist, dass Bauwerke ihre Tragfähigkeit auf Grund von Erdbewegungen oder Eigenbewegungen (Bauwerke mit beweglichen Lasten) verlieren. Meistens sind Bauarbeiten in der unmittelbaren Nähe die Ursache.
Um langen und zum Teil kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten vor Beginn der Erdarbeiten, die ersten Messungen beginnen. Durch Folgemessungen können dann Veränderungen am Baukörper aufgedeckt und dokumentiert werden.

Arbeitsschritte:
• Anbringung von Messmarken am zu überwachenden Bauwerk
• Aufmaß der Messmarken und Bestimmung der Ausgangslagen bzw. Ausgangshöhen
• Aufmaß der Messmarken in regelmäßigen Abständen während der Bauarbeiten
• Gegenüberstellung aller Messergebnisse in Bezug auf die Ausgangswerte und in Bezug auf die letzte Messung
• Dokumentation aller Messergebnisse und Übergabe an den Auftraggeber